1. Die Familie
1.5. Die neuen Lebensformen

Flickwerk-Familien und Lebens­abschnitts­partner­schaften werden gerne als die neuen Lebensformen gepriesen. Es ist zu fragen, ob diese Lebensformen halten, was versprochen wird.

„Ihr könnt das ganze Volk einen Teil der Zeit
und einen Teil des Volkes die ganze Zeit,
aber nicht das ganze Volk die ganze Zeit irreführen!“
[1]

„Mein Sohn wuchs dadurch vaterlos als Ehemann­ersatz seiner bis heute ledigen Mutter auf. Er ist jetzt 27 Jahre alt, kontaktscheu und beziehungs­unfähig. Dank der menschen­rechts­verachtenden deutschen Recht­sprechung habe ich ihn auch noch nie sehen dürfen.“ [2]
„Wie geht es eigentlich an, dass sich aus den ‚Frauen weg vom Herd‘-68er-Feministinnen ein Gesetz entwickelte, das dann im Kehrschluss Frauen als die einzig wahren Eltern erklärt? Also entweder sind Freuen besser zum Kinder­erziehen geeignet, was dann auch eine Begründung für mehr Hausfrauen und weniger Frauen in der Arbeitswelt sein könnte, oder Männer sind genauso fähig und haben damit prinzipiell das gleiche Recht für ihre Kinder zu sorgen.“ [3]
„Nach meinem Gang zum Jugendamt auf dem ich Vaterschaft und Unterhalt beurkundete und der anschließenden – für mich völlig überraschenden – Weigerung der Kindsmutter, das Sorgerecht zu teilen, bin ich mit sämtlichen […] Argumentationen bei Jugendamt, Charitas und beratenden Anwälten auf taube Ohren gestoßen.
Eine neue Beziehung einzugehen und ein weiteres Kind zu zeugen erschien mir aufgrund der geltenden Gesetzeslage undenkbar und was zurückblieb war eine Fassungs­losigkeit.“
[3]
„Jetzt wird […] von einer Überlegung gesprochen, dass nur dann die Väter die gemeinsame Sorge erhalten sollen, wenn es dem ‚Kindeswohl‘ dient. Da weder Richter noch Gutachter noch sonst irgendjemand diesen Begriff klar definieren kann, wird die Frage an sie, ob die Gleichstellung der Väter nun kommt, eine Frage an Sender Eriwan sein mit der Antwort: ‚Im Prinzip schon. Aber es wird keinen Vater geben, der dem Kindeswohl dient.‘
Und das, obwohl im Art. 6 Abs. 2 GG seit mehr als 55 Jahren das natürliche Pflichtrecht der Eltern als natürliches Recht der Kinder auf Pflege und Erziehung ohne Gesetzes­vorbehalt festgeschrieben ist und Art. 18 GG die Aussetzung der Grund­rechte nur dann durch das Bundes­verfassungs­gericht ermöglicht, wenn die Grund­rechte verwirkt wurden.“
[3]
„Viele Väter müssen bei Gerichten als Bittsteller auftreten, wenn sie das Sorgerecht für Ihre Kinder bekommen wollen. Selbst wenn die Mütter nachweislich nicht gut für die Entwicklung der Kinder sind, ist es nicht selbstverständlich, dass die Väter den Zugang zum Kind bekommen. Dagegen fordert kein Gericht von Müttern Beweise für Ihre Kompetenz – nur die Väter müssen belegen, dass Sie mit einem Kind gut umgehen können. Gerichte und Jugendämter gehen generell davon aus, dass die Mütter das Sorgerecht bekommen. Dabei gibt es auch Mütter, die alkohol-, drogenkrank oder neurotisch sind und dem Kind keine angemessenen Entwicklungs­möglichkeiten bieten können. Da sind Gerichte, aber auch Jugendämter, oft auf einem Auge blind.“ [4]

zurück 1.5.1. Die Alleinerziehende

„Allein­erziehend sein ist eine Erfolgsstory!“ [5]

Die allein­erziehende Mutter wird als Erfolgsmodell hochgelobt und als Vorbild herausgestellt. Der Kult um die so genannte „Allein­erziehende“ grotesk, der staatlich alimentierte Helferschwadronen zur Seite springen wie einer Schwerverletzten, als sei das Kinderkriegen allein eine nobel­preis­reife Leistung und als stünde fortan jeder bindungs­schwachen oder -unwilligen Bafög-Empfängerin, die ihren Freund nicht halten konnte oder wollte, eine Krieger­witwen­rente in Form von Unterhalt und staatlichen Vergünstigungen als eine lebenslange Selbst­verständlichkeit zu. Man sollte immer bedenken, dass die meisten Scheidungen von Frauen eingereicht werden, dass also mittlerweile die „Allein­erziehende“ unter Frauen ein durchaus angestrebtes Karriereziel sein kann – kein Wunder bei all den Vergünstigungen.[6]

Kaum eine Frau ist gezwungen, ein Kind allein zu erziehen. Eine Frau, die sich von einer flüchtigen Disko-Bekanntschaft schwängern lässt, hat ihr Schicksal ebenso selbst gewählt wie die eheunwillige Ehefrau, welche die Scheidung einreicht und anschließend den Vater ausgrenzt. Allein­erziehende ist ein Euphemismus, der glauben machen will, dass eine starke Frau „allein“ den Fährnissen des Lebens trotzt. Tatsächlich aber ist eine Allein­erziehende nur eine Frau, die nicht fähig oder nicht Willens ist, dem Vater die Teilhabe an der Erziehung seines Kindes zu ermöglichen.

Die Begriffs­verwirrung ist total: Der Begriff „Allein­erziehende Mutter“ ist ein fachlicher Termini, der weder mit „allein erziehen“ noch mit „allein leben“ etwas zu tun hat. Er beschreibt lediglich, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, mithin den Vater des Kindes erfolgreich entsorgt hat. Die „Allein­erziehende“ kann mit einem neuen Lebens­abschnitts­partner zusammenleben, dieser kann sogar an der Erziehung des Kindes teilhaben, und trotzdem wird sie offiziell als allein­erziehend geführt.

Auch der Begriff „Ein-Eltern-Familie“ ist eine Worterfindung aus der Welt des Familien­zerbruchs. Warum auch nicht? Kann man doch einen Pkw, der bei einem Unfall durch seitlichen Aufprall gegen einen Baum in zwei Teile zerrissen wurde, auch als „Zweirad-Mercedes“ bezeichnen. Dabei ist das zerstörte Fahrzeug, objektiv gesehen, nur noch ein Haufen Schrott. Aber objektive Ehrlichkeit kann grausam oder zumindest unangenehm sein, und so erfindet man eben beschönigende Ersatzbegriffe. Wen interessiert es da schon, dass das Wort „Einelternfamilie“ eine grammatikalische Unmöglichkeit an sich darstellt, denn „Eltern“ sind immer zwei.

Eltern heißt „die Älteren“. Eltern ist von daher nur in der Mehrzahl zu gebrauchen. Es gibt einen Elternteil, entweder Vater oder Mutter, der Begriff zeigt, dass beides nur komplementär gesehen werden kann. Einelternfamilie ist genauso unmöglich wie Ein­geschwister­kind, Ein­bruder, Ein­schwester, Ein-Menschenmenge, Ein-Ehepaar oder Ein-Laub. Dass selbst studierte Leute, sogar ProfessorInnen und hochbezahlte MitarbeiterInnen aus dem Bundesfamilienministerium, sich einer derart absurden Sprache bedienen, macht die Sache nicht leichter, sondern zeigt wohl nur wie es um die auch sprachliche Kompetenz dieser Menschen bestellt ist.[7]

Siehe auch: Atomisierung der Gesellschaft


zurück 1.5.2. Die Flickwerk-Familie

Coming soon!

„Heute nennt man eine neu zusammengewürfelte Lebens­gemeinschaft Patchwork-Familie. Das klingt viel lustiger – nach buntem Flickenteppich.“ [8]
„Heutige Patchwork-Familien bestehen fast immer aus einer Mutter und zwei, manchmal noch mehr Vätern.“ [9]

Es war schon immer wichtig für eine Frau, einen Ernährer zu haben. Heute haben Frauen neben einem Zahlesel oft noch einen Ersatz-Zahlesel, auf den sie zugreifen können, wenn der erste als Finanzier ihres selbstbestimmten, aber nicht selbstbezahlten Lebens, ausfallen sollte.

„Die familiare oder quasifamiliare Umwelt der Kinder wird immer bunter, immer vielfältiger. Wir haben überhaupt keine Begriffe mehr dafür. die Kinder sind immer häufiger umgeben von Quasi­geschwistern, Stief­geschwistern, Halb­geschwistern: pasageren Geschwistern, die aus zwei, drei Beziehungen auftauchen und von verschiedenen Eltern­figuren stammen. Ich muss ehrlich sagen, ich kann das nicht nur für schlecht halten. Denn die bürgerliche Kleinfamilie, die oft zu inbrünstig idealisiert wird, ist doch oft auch eine sehr große Einschränkung des sozialen Umfeldes für Kinder.“ [10]

Ob Prof. Dr. phil. Gunter Schmidt in seiner Laudatio nicht der Bindungslosigkeit von Kindern und ständigen Beziehungs­abbrüchen das Wort redet? Was macht es mit Kindern, wenn der Mann im Haus nicht ihr Vater und die Kinder im Haus nicht ihre Brüder und Schwestern sind, und es dafür auch keine Begriffe gibt?

Siehe auch: Die Rechtsfolgen, Die verrechtlichten Beziehungen


zurück 1.5.3. Die Regenbogenfamilie

Coming soon!

Unter dem Begriff Regen­bogen­familie verstehen Schwulen- und Lesben­bewegung das Zusammenleben eines homosexuellen Paares mit Kindern. Insofern stellt die Regen­bogen­familie „nur“ eine Spezialform der Flickwerk-Familie dar. Das Modell Lebens­abschnitts­partner­schaft wird also um die Option der gleich­geschlecht­lichen Orientierung erweitert. Ihre Vertreter muten Kindern nicht nur wechselnde „Lebens­abschnitts­väter“ zu, sondern auch eine zweite Mutter als „Ersatz“ für den Vater als männliche Bezugsperson.

Siehe auch: Die Rechtsfolgen, Die verrechtlichten Beziehungen


zurück 1.5.4. Die Bedarfsgemeinschaft

Der Begriff Bedarfs­gemein­schaft stammt aus dem Zweiten Sozial­gesetzbuch (SGB II), worin es um die Grundsicherung für Arbeitsuchende geht. Dem Konstrukt liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandt­schaft­liche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebens­unterhalts­bedarf gemeinsam decken sollen. Geschuldet ist ein Familien­unterhalt zwar lediglich unter Ehepartnern und nicht unter eheähnlich Zusammen­lebenden, jedoch werden behördlicherseits Transfer­leistungen innerhalb von Familien und eheähnlichen Partner­schaften als faktisch gegeben angenommen und deshalb bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt, um eine Benachteiligung der Personen zu vermeiden, die niemanden haben, der sie unterstützt.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde zum 1. Januar 2007 der Begriff „eheähnliche Gemeinschaft“ durch die Bezeichnung „Verantwortungs- und Einstehens­gemein­schaft“ ersetzt und damit auf „gleich­geschlecht­liche Partner­schaften“ ausgeweitet. Dreißig Jahre nach dem unseligen Scheidungs­gesetz von 1976, womit der Staat sich schuldig an der Zerstörung von Ehen, Familien und damit Verantwortungs­gemein­schaften macht, kommt eben dieser Staat daher und maßt sich an, Verantwortung nach seinem Gusto neu definieren zu können.

Weil der Staat nun nicht einfach Unverheiratete wie gegenseitig unter­stützungs­pflichtige Eheleute behandeln kann, wurde der bürokratische Begriff Bedarfs­gemein­schaft erfunden. Es galt, das „füreinander Verantwortung tragen“ aus dem Kontext der „ehelichen Lebens­gemein­schaft“ herauszubrechen. Man erfindet also einfach einen neuen Begriff, tut so, als habe der mit „Familie“ nichts zu tun, und behandelt doch die in einer Bedarfs­gemein­schaft zusammengefassten Personen wie eine familiäre Wirtschafts­gemein­schaft.

Das Zusammenleben wird so vom privaten Lebensraum, der eigenverantwortlich und autonom gestaltet wird, zu einem durch öffentliche Regeln strukturierten Gebiet. So erlangt der Staat die Deutungshoheit im privaten Lebensumfeld seiner Bürger.

Siehe auch: Staatliche Zwangs­ver­heiratung






[1] WikiQuote: Abraham Lincoln
[2] TrennungsFAQ-Forum: Bumbui am 4. Dezember 2009 - 15:07 Uhr
[3] Leserkommentar zu: Das Sorgerecht für Väter muss Regelfall werden a) Kolja Keller am 04.12.2009 - 10.24 Uhr b) Stefan Schröder am 04.12.2009 - 13.04 Uhr c) Horst Schmeil am 04.12.2009 - 14.13 Uhr (Welt Debatte – Weblogs – Sex, Macht und Politik – Mainstream Report von Bettina Röhl, 4. Dezember 2009)
[4] Entwicklungspsychologin Inge Seiffge-Krenke, in: Urteil zum Sorgerecht: „Gerichte sind auf einem Auge blind“, Der Stern am 3. Dezember 2009
[5] Edith Schwab, in: Allein­erziehende: Die Hätschelkinder der Nation, FAZ am 24. Januar 2010
[6] Väteraufbruch für Kinder Schwaben: „Vorsicht Ehe!“ HTML-Dokument PDF-Dokument, S. 10
Matthias Matussek: „Die vaterlose Gesellschaft“, ISBN 3-499-60597-X, S. 15
[7] Väternotruf: Einelternfamilie
[8] Patchworkfamilie: Einmal Familie neu gemischt, Eltern am 9. Dezember 2007
[9] Mamablog: Der Kuckucks-Vater, Nicole Althaus am 25. Februar 2010
[10] Prof. Dr. phil. Gunter Schmidt: „Trauschein nicht unbedingt das Ziel“, in: „Kinder- und Jugendarzt“ 6/2001, S. 472