2. Das Familienrecht
2.4. Der Unterhalt
„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ (Joachim Wiesner [1])
„Nach drei Scheidungen muss es sich eine Frau einfach leisten können, einen Porsche zu fahren. Sonst hat sie was falsch gemacht.“ (Gaby Hauptmann [2])
„Der beste Freund einer Frau ist nicht der Diamant, sondern der Scheidungsanwalt.“ (Zsa Zsa Gabor [3])
„Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann.“ (Robert Lemke [4])

Im Rahmen dieses Buches kann nicht das gesamte Unterhaltsrecht, das sehr komplex ist, abgehandelt werden. Es sollen deshalb hier die wesentlichen Merkmale herausgearbeitet werden. Für detailliertere Hinweise sei auf die TrennungsFAQ verwiesen.[5] Siehe auch den Essay „Die Unterhaltslüge“ und das Unter­halts­maximierungs­prinzip.


„Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen. Dann muss Ihr Mann für alles bezahlen.“ Diesen rechtlichen Rat erhalten einer Aussage Joachim Wiesners zufolge jährlich Zehntausende von scheidungs­willigen Ehefrauen schon seit 30 Jahren. Es sollte wenig wundern, dass die Unterhaltsfrage im Familienrecht einen großen Raum einnimmt, weil es dort um viel Geld geht – um sehr viel Geld. Deshalb sind langjährige Unter­halts­ansprüche für Frauen, hohe Streitwerte für Rechts­anwälte sehr attraktiv. Auf die von der Familien­zerstörung alimentierten umfangreichen Scheidungs- und HelferInnen­industrie wird noch vertiefend einzugehen sein.

Diese Recht­sprechung besagt nicht mehr und nicht weniger, dass sich eine Mutter mit dem Kind, das sie in ihren Besitz gebracht hat, in eine ferne Stadt absetzen kann, um das Kind seinem Vater zu entfremden. Ein Vater, der gleiches täte, würde wegen Kindes­entziehung verfolgt und bestraft, dazu würde man ihm das Sorge- und Umgangsrecht entziehen. Dafür darf der (gering verdienende oder arbeitslose) Vater allein bis ins Ausland ziehen, um das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren. Einer Mutter wäre so etwas selbstverständlich nicht zuzumuten, sie darf auch bezüglich Erwerbs­obliegenheit mit richterlicher Nachsicht rechnen.

„Jedes Gesetz, ohne Ausnahme, schränkt Freiheiten der Menschen ein. Es gab und gibt kein Gesetz, dass mit seinem Inkrafttreten je die Freiheit der Menschen erhöhte.“ [6]

Vor allem Zahlesel sollten also nicht die falsche Hoffnung hegen, dass neue Unterhaltsgesetze ihre Lage verbessern könnten. Das widerspräche dem Unter­halts­maximierungs­prinzip. Das ist ähnlich wie bei der Steuer­gesetz­gebung, die nicht Steuern senkt, sondern mehr Steuern aus den Bürgern herauszupressen und Steuerschlupflöcher zu schließen soll.

zurück 2.4.1. Zahlungsmoral beim Unterhalt

Der Anspruch einer Frau auf Unterhalt wird so gut wie nicht infrage gestellt. Der Mann, der diesen Unterhalt zahlt, darf dafür aber keinen Dank erwarten. Er muss aber mit Negativ­darstellung rechnen, wenn er seiner Rolle als Zahlesel nicht, oder nicht im erwünschten Umfang, nachkommt. Dann darf er auch gejagt werden.[7] Deshalb soll der Frage nach der Zahlungsmoral nachgegangen werden. In der Ausgabe Kinderschutz Aktuell 3/03, der Publikation des deutschen Kinder­schutz­bundes, Seite 19, findet sich folgendes Zitat:

„93,5 Prozent der Väter, die sich mit der Mutter das Sorgerecht teilen, gaben an, Kindes­unterhalt zu leisten – und immerhin 86,7 Prozent der Mütter bestätigten das. Ein zweifelhaftes Licht werfen beide Studien übrigens auf die Frauen. Sind Mütter unterhalts­pflichtig, dann ist es, so belegen die Zahlen der Proksch-Studie, mit ihrer Zahlungsmoral nicht allzu weit her: 57% der unterhalts­pflichtigen Mütter mit gemeinsamem Sorgerecht und 65% der unterhalts­pflichtigen Mütter, bei denen der Vater das alleinige Sorgerecht hat, gaben an, gegenwärtig keinen Kindes­unterhalt zu leisten.“

Ist „sich um seine Verantwortung drücken“ also eine typisch weibliche Eigenschaft? Die Zahlen sind aktuell und stammen von Prof. Proksch, einem der angesehendsten Familien­rechtler Deutschlands und wurden im Auftrag des Bundes­justiz­ministeriums erhoben.[8]

Brigitte Zypries berichtet, dass am 31. März 2008 in Deutschland zwei Frauen und 273 Männer wegen Verletzung der Unter­halts­pflicht eine Freiheitsstrafe verbüßen.[9] Angesichts der vorstehenden Zahlen sieht das nach einer Straflosstellung der Frau im Unterhaltsrecht aus.

Die Bericht­erstattung in den Medien spricht aber immer nur von säumigen Vätern.[10] Immer wieder werden Berichte in Umlauf gebracht, dass der Staat für Abermillionen Euro Unterhalt aufkommen müsse, weil Väter nicht zahlen. Es sei nicht einzusehen, dass deutsche Steuerzahler die Last verantwortungsloser Väter tragen müssten und so weiter.[11a] 2009 sollen Jugendämter 819 Millionen Euro für Unterhalts­vorschüsse aufgewendet haben. Berücksichtigt man, dass in jedem fünften Fall der Vorschuss vom Kindesvater zurückgeholt werden kann, verbleiben 655 Millionen Euro.[11b] Diese Summe klingt zunächst viel, wirkt aber relativ banal, wenn man erfährt, dass Deutschlands Kommunen für die Entfernung ausgespuckter Kaugummis jährlich etwa 900 Millionen Euro ausgeben.[12]

zurück 2.4.2. Die Familie als Abzockunternehmen

Die Idee der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft wird vom bestehenden Rechtssystem zu einem Abzock­unter­nehmen pervertiert.

Tatsächlich hat schon Joachim Wiesner in seinem Kommentar zur Familien­rechts­reform von 1976 festgestellt, „eine Regelung, durch die der Staat ein ehekonformes und ehewilliges Verhalten rechtlich stützen würde, gibt es nicht.“ Vielmehr wird ein Sozialverhalten, das die Aufhebung der ehelichen Lebens­gemeinschaft bewirkt, extensiv durch das gesamte Familien- und Scheidungsrecht begünstigt und förmlich regelt.[1]

Vor diesem Hintergrund stehen Äußerungen wie „Nach drei Scheidungen muss es sich eine Frau einfach leisten können, einen Porsche zu fahren. Sonst hat sie was falsch gemacht.“, die beispielsweise Gaby Hauptmann in einem Stern-Interview gelang. Von dieser Autorin stammt auch das Buch „Suche impotenten Mann fürs Leben“, in dem gleichermaßen gutmütige Männer wie jene Frauen verspottet werden, die ihre Ehe immer noch nicht als zeitlich begrenzte Wegelagerei begreifen wollen.[2]

Was sich so unverschämt anhört, ist eigentlich relativ kreativlos: Warum sollte eine Frau sich mit einem Auto begnügen, wenn sie ein ganzes Haus haben kann?

Der Zahnarzt Ullrich Knabe (50) besaß eine Praxis in Stollberg, die heute unter Insolvenz­verwaltung steht. Seine damalige Frau, die nach der Wende ihren Chefposten in der Textil­industrie verloren hatte, führte die Buchhaltung der Praxis. Das Paar besaß ein Haus, „jedem gehörte eine Hälfte“, erzählt Knabe. Die Kreditverträge – mit dem Geld wurde der kostspielige Umbau finanziert – unterschrieb jedoch allein Ullrich Knabe. „Als wir uns trennten, begann mein finanzielles Desaster“, erzählt der Mediziner. Ihre „extrem hohen“ Unterhalts­forderungen, seine Ahnungs­losigkeit mit den Firmen­finanzen sowie die Zins­be­lastungen ließen den Arzt in die Pleite rutschen. Als er Insolvenz anmeldete, ergab sich eine perfekte Ausgangslage für „eine skrupellose Aktion“. Knabe beschreibt den Hergang so: Seine Frau habe ihre Haushälfte mit einer Hypothek belastet. Mit dem geliehenen Geld kaufte sie schließlich seinen Teil billig aus der Insolvenz heraus. Das Ergebnis: Ihr gehört das komplette Haus und ihm die gesamten Schulden, knapp eine Million Euro.[13]

Der Einwand, dass bei weitem nicht alle Frauen so sind, verfängt nicht. In einem Land, das ehe-konformes und ehewilliges Verhalten rechtlich nicht honoriert, hingegen Abzockereien wie im Beispiel des Mediziners stützt und förmlich regelt, also legalisiert, sind es allein die Männer, die auf alle Eventualitäten gefasst sein müssen, während den Frauen alle „Gestaltungsmöglichkeiten“ als „Chance“ offenstehen. Das bestehende Rechtssystem folgt im Familienbereich einem Unter­halts­maximierungs­prinzip, während Familienschutz de facto nicht existent ist.

Es ist festzuhalten, dass dieses Szenario eben nicht mit vertauschten Rollen funktioniert, weil nur die Mutter gemeinsame Kinder zu ihrem Besitz machen kann, damit (unter Umständen lebenslängliche) Unter­halts­zahlungen erpressen kann und den Staat als Verbündeten auf ihrer Seite hat.

Vertrauen unter Eheleuten wird in einem so strukturierten Rechtssystem verunmöglicht, zumindest für Männer kann es sehr fatal sein, einer Frau zu vertrauen. Ehe, Kinderwunsch und auf Liebe basierendes Vertrauen zu einer Frau ist für Männer ein grob fahrlässiges Verhalten, mit dem er seinen persönlichen Ruin riskiert.

Im TrennungsFAQ-Forum wurde die „ultimative“ Familien­finanzierung vorgestellt:

Ein 18jähriger junger Mann unterhält eine kurze Beziehung zu einer Frau. Sie hatte ihn in der Disko intensiv angeflirtet und fiel durch ihre ungewöhnlich große Lust auf Sex auf. Nach fünf Wochen brach sie den Kontakt abrupt ab und verweigerte jegliche Kontaktaufnahme.
Später kam heraus, dass sie seit zwei Jahren einen zeugungs­un­fähigen Freund hatte und unbedingt Kinder wollte. Neben dem jungen Mann mussten sich drei weitere Männer Vater­schafts­tests unterziehen. Nach der Vater­schafts­fest­stellung wurde er zu Unterhalt verurteilt.[14]

Die Tatsache, dass der Lebens­abschnitts­partner der Frau zeugungs­un­fähig ist, ist dabei gar nicht erheblich. Die Geschäftsidee, sich seinen Kinderwunsch von einer dritten Person finanzieren zu lassen, ist auch ohne dieses Motiv lukrativ. Und es ist ja nicht so, dass dieses Verhalten als anstößig gesehen wird, denn Feministinnen dürfen in Unterhaltungs­sendungen (beispielsweise Lisa Ortgies bei Harald Schmidt) unter dem Gejohle der Zuschauer widerspruchslos sagen: „[…] dann vielleicht doch einfach auch mal die Pille weglassen und es ihm nicht sagen. […] Wie man es macht ist ja auch egal, Hauptsache, es entsteht ein Kind dabei.“ [15] Das Kind hat dann zwar nicht die Gene des Partners, aber Männer lernen von Familien­rechtlerin Peggy Liebisch[16], dass „es typisch männlich ist, diese biologische Vaterschaft unbedingt klären zu wollen.“, und dass dies „heutzutage gar nicht mehr so relevant ist, weil es viele Beziehungen gibt […], wo diese biologische Vaterschaft überhaupt gar keine Rolle mehr spielt, wo die soziale Vaterschaft und Elternschaft viel mehr in den Vordergrund tritt.“ Die Konzentration auf die biologische Abstammung findet die Familien­rechtlerin „rückständig.“ [17] Das Abgreifen des Unterhaltsgeldes finden Feministinnen und Lila Pudel allerdings nicht anstößig.[18]

Getrenntes Zusammenleben (LAT „living apart together“)[19] ist allerdings noch gewinnbringender: Die Mutter mietet sich ein schönes Haus am Stadtrand mit einem großen Garten für ihre drei Kinder, während der neue Partner in der Stadt möglichst in Arbeitsnähe eine eigene Wohnung hat. So wäre nicht nur der Kinderwunsch vom Zahlvater fremdfinanziert, sondern auch die schöne Zweitwohnung am Stadtrand und auch der Lebensunterhalt für die Partnerin wären gesichert. Das Einkommen des Partners stünde dann voll für Shopping und Urlaube zur Verfügung.

Allerdings sollte die Frau davon absehen, wie im zitierten Beispiel von einem arbeitslosen 18jährigen ohne Ausbildung schwanger zu werden, denn der hat in der Folge die Lust auf Ausbildung und Geldverdienen verloren. Dumm gelaufen. Besser ist es, sich Samenspender mit guter Ausbildung und gesichertem Einkommen zu suchen. Und die Mutter sollte dafür Sorge tragen, dass ihre drei Kinder von verschiedenen Männern gezeugt wurden, um das Ausfallrisiko bei den Unter­halts­zahlungen zu minimieren. Wenn ein Zahlesel ausfallen sollte, blieben immer noch zwei für die Fremdfinanzierung übrig.

Für den männlichen Partner ist dieses Arrangement auch vorteilhaft. Sollte die Mutter die LAT-Beziehung beenden und dabei die Kinder mitnehmen, ist dieser Mann fein raus: Es waren ja von Anfang an nicht seine Kinder.

zurück 2.4.3. Schutzbedürftiges Muttchen oder emanzipierte Frau?

Der Ehe­gattinnen­unterhalt wurde immer als Entschädigung für die altgewordene treue Ehefrau legitimiert, die nach 30jähriger Ehe von ihrem Gatten sitzen­gelassen wurde, der sich nun mit einer jüngeren Frau auf Mallorca amüsiert. Man war sich einig, dass man altgediente Gattinnen nicht einfach sich selbst überlassen darf, die notfalls putzen gehen müssten, um für sich selbst zu sorgen, nachdem sie sich jahrelang für die Familie „aufgeopfert“ haben.

Der Gesetzgeber machte es also zu seiner Aufgabe, die Finanzen der Frau von Gesetzes wegen zu ordnen: Wenn sie Kinder erzieht, zu alt oder zu krank ist, um zu arbeiten, wenn sie „in Erwartung der Ehe“ eine eigene Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst angefangen hat, muss der Mann zahlen.[20]

Obwohl die treue, nach 30 Ehejahren unschuldig verlassen Gattin weniger die Regel ist als die Tatsache, dass 2/3 der Scheidungen von Frauen betrieben werden, bleibt die Rechts­wirklich­keit im Familienrecht so: Hat die Frau es geschafft während der Ehe nicht gearbeitet zu haben, braucht sie das auch nach der Trennung nicht zu tun.

Die vordergründig geschlechtsneutral verfassten Gesetzestexte können ja nicht über die Rechts­wirklich­keit hinwegtäuschen und ihre Intention wurde ja auch in der gesell­schaft­lichen Debatte exemplarisch am „Muttchen-Artikel“ deutlich.[20] Die wenigen Frauen, die heute Ehe­gatten­unterhalt an ihre Exmänner zahlen, sind nicht nur die berühmte Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Wenn man davon absieht, dass die Unterhaltsgesetze eine Lebens­standard­garantie für Frauen sind, und davon, dass die Kinder zu 94% der Mutter zugesprochen werden, die sich dadurch einen Bar­unter­halts­anspruch erwirbt, dann wird der Berufstätige (= wirtschaftlich Leistungsfähige) zum Zahlsklaven für den nicht berufstätigen Unter­halts­empfänger gemacht. Echte Gleich­berechtigung vorausgesetzt, dann könnte der Pfleger auch eine Ärztin heiraten, seinen Job kündigen und sich um die Kinder kümmern, später die Scheidung einreichen, um sich mit einem groß­zügig bemessenen Unter­halts­anspruch ein unbeschwertes Leben ohne die Frau zu machen.

Das ist eine schlechte Motivation für Frauen, berufstätig zu sein und im Sinne eines Rollentauschs einen Hausmann zu ehelichen. Das Familienrecht in der gegenwärtigen Form macht es für Frauen und für Männer sehr unattraktiv, eine Familie zu gründen und für ihren Unterhalt zu sorgen. Eine Garantie für den Bestand der Ehe gibt es nicht, dafür trägt der Leistungs­träger das große Risiko, nach einer Scheidung mit unvorhersehbaren Unter­halts­pflichten belastet zu werden. In der heutigen Form bietet das Scheidungsrecht die seltene Möglichkeit, eine lebenslange leistungs­unabhängige Rente zu beziehen; nicht für jeden natürlich, aber für die, die schon während der Ehe gut leben konnten. Es sind Männer wie auch Frauen gut beraten, entweder keine Familie zu gründen oder einen gut verdienenden Partner zu finden, der dumm genug ist, die damit verbundenen Risiken auf sich zu nehmen. Das kann gesell­schaft­lich nur schiefgehen. Eine weitere Abnahme von Familien­gründungen ist ebenso zu erwarten wie die Zunahme von Einzel­personen­haus­halten.

Aus einstmals selbstbestimmten Familien werden so bürokratisch verordnete Bedarfs­gemeinschaften.





[1] Joachim Wiesner: „Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat: Eine empirische Studie zur sozial­ethischen und ordnungs­politischen Bedeutung des Scheidungs-, Scheidungsfolgen- und Sorgerechts“, Oder: Über die staatlich verursachte Paralyse von Rechtshandeln und Rechts­bewußt­sein in der Bundesrepublik Deutschland, 1985 a) Kinder als Besitz der Mutter b) Ehekonformes Verhalten
[2] Gaby Hauptmann a) in einem Stern-Interview 1996, zitiert in: „Die Frauen sind schuld“, „Der geschröpfte Mann“; b) „Suche impotenten Mann fürs Leben“, Piper, ISBN 3-492-22152-1, von der gleichen Autorin stammt auch das Buch aus der Mottenkiste mit dem aparten Titel „Nur ein toter Mann ist ein guter Mann“, ISBN 3-492-22246-3
[3] Zsa Zsa Gabor, amerikanisch-ungarische Schauspielerin. Sie war achtmal verheiratet und verdankt ihr Vermögen u.a. mehreren Kurzehen mit Millionären.
[4] Robert Lemke, Fernsehmoderator in den 70er-Jahren, zitiert in: Unterhaltsrecht: Kein Geld für die Ex, Focus am 13. Mai 2008
[5] TrennungsFAQ: Kindes­unterhalt, Trennungs­unter­halt
[6] Nirgends gilt dieser Satz so sehr wie im Familienrecht. Jedes neue Gesetz bewirkt, dass der Staat tiefer in die Familien hineinregiert.
[7] Knobel-Ulrich: Jagd auf Rabenväter, Januar 2008
[8] laut Proksch-Studie, zitiert in: „Abschlussbericht Kindeswohl“ PDF-Dokument, Kinder­schutz­bund, Aktuell 3/03, Seite 19; Unterhalt-Zahlungsmoral
[9] abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries am 20. Juli 2009
[10] Jagd auf säumige Unterhaltszahler, Stuttgarter Nachrichten am 10. März 2010; Unterhalt: Staat will säumige Väter zur Kasse bitten, Der Westen am 17. August 2010; Detektiv will Familien kitten, Solinger Tageblatt am 10. August 2009
[11] a b Weil Väter nicht zahlen: Bund und Länder leiden unter „Unterhalts­vorschüssen“, Bild am 22. September 2010
[12] Kaugummis: 900 Millionen Euro im Jahr fürs Wegkratzen, FAZ am 23. April 2009
[13] Partnerschaft: Frauen strotzen vor intriganter Kreativität, Focus Nr. 26 (2008)
[14] TrennungsFAQ-Forum: Pandora am 7. April 2010 - 2:41 Uhr
[15] Lisa Ortgies in der Harald Schmidt-Show am 9. November 2005 MP4-Dokument
[16] VAMV-Geschäftsführerin
[17] „Vater­schafts­test für alle? Pro & Contra“, Polylux vom 3. April 2008 zum Thema Kuckucks­kinder HTML-Dokument MP4-Dokument
[18] vgl. beispielsweise die Antworten der grünen Politiker: Zwangsvaterschaft: Freie Entscheidung gegen ein Kind auch für Männer, Tom Freier, 1. Version am 3. November 2008, 420. Version am 2. April 2010, 434. Version am 31. Dezember 2010
[19] vgl. beispielsweise Beziehung auf Distanz: Lieber nicht zusammenziehen, Brigitte am 18. März 2008
[20] a b „Unfair zu Muttchen“ titelte Sebastian Haffner 1976 einen Kommentar zum ersten damals gerade publizierten Gesetzentwurf. Er gilt als Meilenstein für die Unterhaltsgesetzgebung in Deutschland.